Wohn- und Geschäftshaus mit Läden im Erdgeschoss in einer Ortsmitte

Wohn- und Geschäftshaus bewerten: Laden unten, Wohnungen oben

Im Ortskern ist es ein typisches Objekt: unten ein Laden oder eine Praxis, oben Wohnungen. Beide Teile folgen unterschiedlichen Regeln, und der Wert entsteht aus ihrem Zusammenspiel.

Foto: Jbergner (Wikipedia), Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Was ein Wohn- und Geschäftshaus ist

Kurz gesagt: Ein Wohn- und Geschäftshaus ist ein Gebäude mit gemischter Nutzung: Im Erdgeschoss liegen Ladenflächen, Büros, Praxen oder Gastronomie, darüber Wohnungen. Solche Häuser stehen oft in Ortskernen, Fußgängerzonen und an Hauptstraßen. Für die Bewertung gilt der Grundsatz: Wohnen und Gewerbe werden getrennt betrachtet und im Ertragswert zusammengeführt, weil sie unterschiedliche Mieten, Laufzeiten und Risiken haben. Das gilt auch, wenn die Nutzung im Gebäude nur etwa zur Hälfte gewerblich ist.

Gewerbliche Einheiten bringen häufig höhere Mieten pro Quadratmeter und längere Verträge, aber auch ein höheres Risiko bei Auszug. Wohnungen sind stabiler, aber im Ertrag begrenzter. Deshalb reicht ein einfacher Faktor auf die Gesamtmiete selten aus. Mehr zur Rechenweise im Ratgeber Ertragswertverfahren.

Wie sich die Nutzungen unterscheiden

MerkmalWohnungenGewerbeeinheiten
MieteOrientiert sich an Wohnlage und ZustandHängt von Lage, Frequenz, Branche und Vertrag ab
VertragslaufzeitMeist unbefristetOft befristet mit Optionen
LeerstandsrisikoGeringer, kurze NeuvermietungHöher, Neuvermietung dauert länger
Ausbau bei NeuvermietungGeringTeils erheblich, siehe Mieterausbau
BetriebskostenUmlage nach WohnrechtUmlage nach Mietvertrag
WertsicherungEher selten vereinbartOft Index oder Staffel, siehe Wertsicherung

Was den Wert besonders bestimmt

  • Lage des Ladenlokals: Sichtbarkeit, Passantenfrequenz, Parkplätze und die Nachbarschaft zu anderen Geschäften. In kleinen Orten kann sich die Lage durch Leerstand in der Nachbarschaft stark ändern.
  • Mieter im Erdgeschoss: Bonität, Branche, Restlaufzeit des Vertrags und Optionen. Siehe Mietverträge und Wert.
  • Wiedervermietbarkeit: Ist die Fläche auch für andere Nutzungen geeignet? Zuschnitt, Schaufenster, Barrierefreiheit, Lager und Stellplätze zählen.
  • Zustand von Fassade, Dach und Technik: Ältere Häuser im Ortskern haben oft gemischten Sanierungsstand.
  • Denkmalschutz und Ensembleschutz: Sie wirken auf Umbauten und Kosten. Siehe Denkmalimmobilien.
  • Wohnungen im Obergeschoss: Grundrisse, Ausstattung, Lärm durch das Erdgeschoss, Zugang.
  • Stellplätze und Nebenflächen: Sie sind bei Gewerbe wie bei Wohnen wichtig.

Ein vereinfachtes Beispiel (fiktiv)

Ein Haus im Ortskern hat im Erdgeschoss ein Ladenlokal und darüber vier Wohnungen. Der Laden ist an einen Betreiber vermietet, dessen Vertrag in drei Jahren endet. Die Miete liegt etwas über dem, was für diese Lage derzeit erzielbar wäre. Das Gutachten setzt die Wohnungen mit ihrer nachhaltigen Marktmiete an und den Laden mit der erzielbaren Miete, nicht mit der aktuellen. Für den Zeitraum nach Vertragsende berücksichtigt es Leerstand und Neuvermietungskosten. Dadurch liegt der Wert unter dem Preis, den ein reiner Faktor auf die Gesamtmiete ergeben hätte. Der Eigentümer kann entscheiden, ob er mit dem Mieter verlängert oder verkauft.

Typische Anlässe

AnlassWarum ein Gutachten hilftWeiterführend
VerkaufPreis begründen, Käuferfragen vorwegnehmenGewerbeimmobilie verkaufen
Erbfall, ErbengemeinschaftWert zum Stichtag, Auszahlung der MiterbenErbengemeinschaft
Kauf als KapitalanlageErtrag und Risiko prüfenKapitalanlage und vermietete Objekte
FinanzierungWertnachweis für die BankGewerbeimmobilie finanzieren
Übertragung in der FamilieWertbasis für Schenkung oder ÜbergabeGutachten bei Schenkung
Teilung oder AuseinandersetzungWert der AnteileMiteigentum und Trennung

Typische Fehler bei der Einschätzung

  • Den Faktor der Wohnungen auf das ganze Haus übertragen und die höheren Risiken im Erdgeschoss ignorieren.
  • Die Miete des Ladens als dauerhaft ansehen, obwohl der Vertrag bald endet.
  • Leerstandsrisiko im Ortskern unterschätzen.
  • Sanierungsbedarf an Fassade und Dach nicht einplanen.
  • Gemeinschaftsflächen und Zugänge falsch zuordnen.

Unterlagen für die Bewertung

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Lageplan, Pläne und Flächenaufstellung getrennt nach Wohnen und Gewerbe
  • Mietverträge für Gewerbe und Wohnen mit Nachträgen, Mieterliste
  • Betriebskostenabrechnungen und Nachweise zu Instandhaltung und Modernisierung
  • Energieausweis, Angaben zu Heizung und Dach
  • Baugenehmigung und Hinweise zu Denkmalschutz, falls vorhanden

Gewerbe im Ortskern: Wie sich die Lage verändert

In vielen Orten verändern sich Ortskerne: Der Einzelhandel verliert Flächen, andere Nutzungen kommen dazu, etwa Praxen, Dienstleister, Gastronomie oder Büros. Das wirkt auf die Mieten im Erdgeschoss. Ein Gutachter betrachtet deshalb nicht nur die Lage von heute, sondern auch, wer die Fläche künftig nutzen könnte. Zeigt die Umgebung viel Leerstand, wird das Risiko höher angesetzt. Ist die Fläche vielseitig nutzbar, wirkt das stützend. Siehe auch Einzelhandelsimmobilie bewerten und Praxisimmobilie bewerten.

Wohnungen im Obergeschoss: oft der stabile Teil

Die Wohnungen über dem Geschäft sind häufig der verlässlichere Ertrag. Sie sind gefragt, wenn Zuschnitt, Zustand und Zugang stimmen. Probleme entstehen, wenn der Zugang nur durch den Laden führt, Schallschutz fehlt oder die Ausstattung veraltet ist. Dann sinkt die erzielbare Miete. Wir beschreiben diese Punkte im Gutachten und setzen sie in die Rechnung ein.

Aufteilung in Eigentumswohnungen oder Teileigentum

Manche Eigentümer überlegen, ein solches Haus aufzuteilen: Wohnungen als Wohneigentum, Läden als Teileigentum. Der Wert des Hauses als Ganzes und die Summe der Einzelwerte sind verschiedene Fragen. Ob eine Aufteilung genehmigt wird, was sie kostet und was die Einheiten einzeln bringen, prüfen wir nur als Wertfrage. Rechtliche und steuerliche Folgen gehören zu Anwalt und Steuerberater.

Was wir nicht leisten

Wir ermitteln den Wert der Immobilie. Wir bewerten nicht den Geschäftsbetrieb des Mieters und führen keine Bauschadensuntersuchung durch. Rechtliche Fragen zu Mietverträgen und Mieterhöhung klären Anwälte. Preise nennen wir bei Gewerbeobjekten auf Anfrage.

Weiterführend: Gewerbeeinheit und Teileigentum, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Häufige Fragen

Wie wird ein Wohn- und Geschäftshaus bewertet?
Im Ertragswertverfahren: Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden mit ihren nachhaltigen Mieten getrennt angesetzt und mit Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer zu einem Gesamtwert zusammengeführt.
Warum ist ein Wohn- und Geschäftshaus schwerer zu bewerten als ein Wohnhaus?
Wegen der gemischten Nutzung: Gewerbe hat andere Mietverträge, andere Laufzeiten und ein höheres Leerstandsrisiko. Es gibt weniger Vergleichsfälle.
Zählt der Laden als Gewerbe, wenn er nur ein Drittel der Fläche ausmacht?
Für die Bewertung zählt die tatsächliche Nutzung. Auch ein kleinerer gewerblicher Anteil wird mit seinen eigenen Risiken und Mieten angesetzt.
Was passiert bei Leerstand im Erdgeschoss?
Er wird nach Dauer und Ursache berücksichtigt. Kurzer Leerstand zwischen zwei Mietern wird anders behandelt als dauerhafter. Siehe Leerstand bewerten.
Brauche ich ein Gutachten für den Verkauf?
Nicht zwingend. Es hilft, wenn mehrere Beteiligte den Preis nachvollziehen müssen oder eine Bank prüft.
Bewerten Sie auch Häuser mit Praxis oder Büro statt Laden?
Ja. Praxis, Büro und Gastronomie haben jeweils eigene Besonderheiten, die wir einzeln berücksichtigen.
Kann ich Wohnen und Gewerbe im selben Gutachten bewerten lassen?
Ja. Wir erstellen ein Gutachten für das ganze Haus und weisen die Werte der Teile getrennt aus.

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Fachlich geprüft von Oliver Nitschke, zertifiziertem Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIN EN ISO/IEC 17024). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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